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Reparatur in Polen: was rechtlich und versicherungstechnisch gilt
Ob eine Reparatur jenseits der Grenze abgerechnet wird, hängt seltener an der Werkstattwahl als am Nachweis: Schadenhöhe und Reparaturumfang müssen für den Versicherer nachvollziehbar dokumentiert sein. In der Praxis bedeutet das eine feste Reihenfolge. Zuerst kommen Fotos und, falls vorhanden, das Gutachten zu uns; daraus entstehen Kostenvoranschlag und Fotodokumentation. Danach wird der Umfang mit Versicherer oder Sachverständigem abgestimmt, und erst im Anschluss bestellen wir Teile und beginnen mit der Demontage. Zeigt sich unter der Beplankung mehr Schaden als auf den Fotos, geht der aktualisierte Kostenvoranschlag zurück in die Abstimmung, bevor weitergearbeitet wird. Bei Vollkasko gehören Selbstbeteiligung und eine mögliche Werkstattbindung in dieselbe Vorabprüfung — beides steht in den Versicherungsbedingungen.
- Reihenfolge: Fotos und Gutachten, Kostenvoranschlag, Abstimmung, Teilebestellung, Demontage.
- Erste Einschätzung nach Fotos innerhalb von 24 bis 48 Stunden, Kostenvoranschlag nach Besichtigung am selben Tag.
- Mehrbefund nach der Demontage geht als aktualisierter Kostenvoranschlag zurück an Versicherer oder Gutachter.
- Vollkasko: Selbstbeteiligung und Werkstattbindung vor Reparaturbeginn prüfen.
- Unterlagen auf Deutsch an warsztatlenart@wp.pl.
