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Unfallreparatur in Polen: was bei der Regulierung gilt
Der Geschädigte wählt bei einem Haftpflichtschaden die Werkstatt selbst — die gegnerische Versicherung darf eine Partnerwerkstatt vorschlagen, aber keine vorschreiben. Anders liegt der Fall bei Vollkasko-Tarifen mit Werkstattbindung: dort gibt der Vertrag das Werkstattnetz vor, und ein Verstoß führt meist zu einem höheren Selbstbehalt. Dieser Punkt steht in Ihren Vertragsbedingungen und lässt sich vor der Fahrt klären. Entscheidend für die Regulierung ist, dass die Instandsetzung fachgerecht ausgeführt und lückenlos dokumentiert wird — Kostenvoranschlag, Fotos vor und nach der Arbeit, Teileliste, Reparaturprotokoll. Diese Unterlagen erstellen wir auf Deutsch und stimmen den Umfang vor Reparaturbeginn mit Ihnen und der Versicherung ab.
- Haftpflichtschaden — freie Werkstattwahl, Abrechnung direkt mit der gegnerischen Versicherung.
- Vollkasko — Werkstattbindung im Tarif vorab prüfen.
- Abtretungserklärung und Vollmacht regeln, dass wir direkt mit der Versicherung abrechnen.
